Fachanwalt für Mietrecht
in Bremen und Umgebung
- Sie möchten Ihren Mietvertrag rechtlich prüfen lassen?
- Sie benötigen Vertretung in einer gerichtlichen mietrechtlichen Auseinandersetzung?
- Sie haben Fragen zu Thema Gewerbemietrecht?
Bei Fragen und Problemen zum Thema Mietrecht wenden Sie sich gern an Ihren Ansprechpartner im Casa Juris in Bremen Borgfeld. Wir verfügen auch im Immobilienrecht über ein breites Wissensspektrum und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.
Wohnraummietrecht in Bremen
Bei Fragen zu diversen mietrechtlichen Themen wie Nebenkostenabrechnung, Kündigung eines Mietobjektes, oder der Gestaltung von Mietverträgen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert Ihren Mietvertrag, beispielsweise wenn Sie wissen möchten, ob Sie die Wohnung oder das Haus bei Ende des Mietvertrages renovieren müssen. Die Mietvertragsprüfung erfolgt dabei anhand der aktuellen Rechtsprechung. Auch im Falle einer Mietpreiserhöhung oder der Absicht als Vermieter die Miete zu erhöhen, prüfen wir die Rahmenbedingungen und beraten Sie dabei.
Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, beispielsweise aufgrund von Mängeln des Mietobjekts, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen, vertreten wir Sie gerichtlich. Wir setzen für Sie Mietrückstände durch – unter Umständen verbunden mit Kündigungs- und Räumungsverfahren.
Gewerberaummietrecht in Bremen
Auch bei Fragen zum Gebiet des Gewerbemietrechts beraten wir Sie gern. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe bei der Erstellung eines neuen Vertrages oder eines Nachtrages benötigen. Auch helfen wir Ihnen bei streitigen Auseinandersetzungen über einzelne Vertragsklauseln.
Einen Mietvertrag erstellen wir für Sie unter Berücksichtigung ihrer ganz individuellen Anforderungen. Mieter wie Vermieter sollten schon bei Abschluss des Mietvertrages gewisse Vorsorgemaßnahmen treffen, um Probleme zu vermeiden.
Sie sollten uns als Mieter von Gewerbeflächen unbedingt den Mietvertrag zur vorherigen Prüfung einsehen lassen. Es können ansonsten verschiedene Problemfelder und Umstände entstehen, die im schlimmsten Falle gar existenzbedrohend sein können.
Vorzeitige Auflösung von Mieterverträgen
Vor allem auch langfristige Mietverträge stellen oft ein Problem dar. Von diesen können sich Mieter für gewöhnlich nicht vorzeitig lösen. Der Mieter ist an den einmal geschlossenen Geschäftsraummietvertrag gebunden und muss zumeist die Miete bis zum Ablauf des Vertrages weiterzahlen. Wenn das Unternehmen aber verlegt werden soll oder es aufgrund rückläufiger Umsätze zu einer Betriebseinstellung kommt, können hier diverse rechtliche Problematiken auftauchen. Unsere Anwälte profitieren von reichen Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wir finden für Sie gewiss eine einvernehmliche Lösung.
Tanja Wäcken, unsere Rechtsanwältin für Mietrecht, berät Sie in den folgenden mietrechtlichen Bereichen:
- Vertragsgestaltung
- Mietsicherheit
- Mietbürgschaft
- Betriebskostenabrechnung
- Mängel an der Mietsache
- Mieterhöhung
- Renovierungsverpflichtungen
- Kündigung
- Räumung