Inkasso für Gewerbetreibende
Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen
Seit mehr als 25 Jahren liegt ein Schwerpunkt unserer Bürotätigkeit auf dem Inkassowesen und Inkasso für Gewerbetreibende. Wir erstreiten für Sie einen Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid/Urteil) und betreiben die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner. Von Taschenpfändung bis zur eidesstattlichen Versicherung (“Offenbarungseid”), von Kontenpfändung bis zur Immobilienzwangsversteigerung.
Sollten Sie Außenstände haben, sprechen Sie einen unserer Rechtsanwälte an.